Suche
Suchbegriff

Leistungsfeststellung und -bewertung an der Petrigrundschule

Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule erhalten regelmäßig idividuelle Rückmeldungen zu den von ihnen erbrachten Leistungen in den verschiedenen Fächern. Sie sollen aber auch dazu befähigt werden, ihre Leistungen und Lernerfolge selbst zu reflektieren. Das ist wichtig, damit die Kinder lernen, sich selbst und ihr Leistungsvermögen richtig einzuschätzen und wir Lehrerinnen und Lehrer Ihre Kinder individuell und differenziert fördern und fordern können.

Was verstehen wir unter dem Begriff „Leistung“?

In jedem Unterrichtsfach bilden einerseits alle mündlichen, praktischen und
schriftlichen Beiträge, die Ihre Kinder erbringen, unsere Beurteilungsgrundlage.
Andererseits werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und
Lernfortschritte als Leistungen bewertet. Neben Einzelleistungen werden auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen berücksichtigt.

Sie finden auf diesen Seiten zu jedem Unterrichtsfach der Grundschule ein „Fähigkeitsprofil“, aus dem für die Schülerinnen und Schüler hervorgeht, welche Faktoren in die Bewertung ihrer Leistung einfließen.

Orientierung an Kompetenzen und Kompetenzerwartungen

Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass es im Unterricht der Grundschule um mehr als reine Wissensvermittlung geht.
Gemäß dem in den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW beschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule kommt neben dem Aufbau einer „Wissensbasis“ der Entwicklung übergreifender, prozessbezogener Kompetenzen eine tragende Rolle zu. Sie sind gegenüber den fachlichen, inhaltsbezogenen Kompetenzen als gleichwertig anzusehen.
Unterschieden werden dabei die grundlegenden Bereiche
• Wahrnehmen und Kommunizieren,
• Analysieren und Reflektieren,
• Strukturieren und Darstellen,
• Transferieren und Anwenden.

In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer werden verbindliche Kompetenzerwartungen geäußert, die auf der Ebene der prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen festlegen, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet werden. So sollen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterlernen geschaffen werden.
Die Überprüfung des erreichten Kompetenzniveaus ermöglicht es uns Lehrerinnen und Lehrern aber auch, rechtzeitig Kinder in ihrer Lernentwicklung zu fördern, die die grundlegenden Kompetenzen bis zum Ende der Schuleingangsphase bzw. bis zum Ende der Klasse 4 noch nicht erreicht haben.

Wie wir über Leistungen informieren – Noten und Zeugnisse

Nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS, § 5 Absatz 2, Stand 01.07.2013) hat die Schulkonferenz unserer Schule entschieden, dass in der Schuleingangsphase die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten, in den Klassen 3 und 4 mit Noten bewertet werden.

Schuleingangsphase – Klasse 1 und 2

In der Schuleingangsphase erhalten die Kinder über kurze Bemerkungen, Belobigungsstempel oder Punktwerte in den Lernstandsdiagnosen Rückmeldungen zu ihren Leistungen.

Wichtig ist auch der Austausch mit den Erziehungsberechtigten an den
Elternsprechtagen und in den unterrichtsbegleitenden Beratungsgesprächen (z. B. in Sprechstunden), denn dort kann der individuelle Leistungsstand eines jeden Kindes gezielt besprochen werden.
Die Zeugnisse am Ende der Klasse 1 und 2 werden in Berichtsform verfasst und geben Aufschluss über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Leistungen der Kinder in den Kernfächern. Die Formulierungen werden so gewählt, dass die Fähig- und
Fertigkeiten Ihres Kindes angemessen gewürdigt werden. Sie sollen zum Lernen ermutigen und können durch förderliche und beratende Hinweise auch Wege zu einem sinnvollen Weiterlernen aufzeigen.

Klasse 3

In der Klasse 3 schreiben die Kinder benotete Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik.
In den übrigen Fächern kann mit gelegentlichen schriftlichen Tests der Lern- und Entwicklungsstand der Kinder überprüft werden, jedoch erhalten sie hier anstelle einer Note als Rückmeldung entweder einen Punktwert oder einen kurzen Kommentar.

In der Klasse 3 gibt es erstmals halbjährlich Zeugnisse. Sie beschreiben das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Darüber hinaus enthalten die Zeugnisse der Klasse 3 ebenfalls Noten für die Fächer.

Zudem gibt es Bemerkungen zu besonderen Leistungen oder zur Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften oder Fördermaßnahmen.

Klasse 4

In der Klasse 4 orientieren sich die Arbeitsweisen an denen der Klasse 3. Zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 4 erhalten die Kinder ein reines Notenzeugnis, das durch eine begründete Empfehlung zur Wahl der weiterführenden Schule, die nicht bindend ist, ergänzt wird.

Die begründete Empfehlung berücksichtigt die Lernentwicklung Ihres Kindes in den zurückliegenden Jahren und den aktuellen Leistungsstand, erwächst aber auch aus den Ergebnissen der Beratungsgespräche, die mit den Erziehungsberechtigten im Verlauf des ersten Schulhalbjahres geführt wurden. Die Empfehlung kann eindeutig für eine bestimmte Schulform der Sekundarstufe I ausgesprochen werden:

• Hauptschule oder Gesamtschule/Sekundarschule,
• Realschule oder Gesamtschule/Sekundarschule,
• Gymnasium oder Gesamtschule/Sekundarschule.

Die Empfehlungen zur Wahl der weiterführenden Schulen können für bestimmte
Schulformen auch mit Einschränkungen ausgesprochen werden.

Nähere Ausführungen zu der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächer sowie die Fähigkeitsprofile finden Sie unter den Buttons zu den einzelnen Fächern.