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Krankmeldungen

Falls ein Kind erkrankt und nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist eine sofortige Mitteilung an die Schule erforderlich. Diese kann zunächst mündlich erfolgen. Eine schriftliche Entschuldigung sollte jedoch spätestens nach drei Tagen vorliegen. Bei kurzfristigen Erkrankungen reicht es, wenn das Kind die schriftliche Mitteilung nach seiner Genesung mit zur Schule bringt.

Ein Formblatt ist bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erhältlich.

» Formblatt Krankmeldung

entschuldigung_krankmeldung.pdf (42 kB)